Der Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - in Form der Vorlageverfügung vom 19.11.2009 wird aufgehoben.
I. Das Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - hat der Klägerin für ihre Zahlungsklage mit Beschluss vom 24.01.2007 unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt.
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