LAG Köln - Urteil vom 05.06.2020
10 Sa 38/20
Normen:
BGB § 305;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8838/18

Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlages von 25�i veränderter Belastung Reduzierung oder Erhöhung des Zuschlages wirksamZeitungszusteller nicht mit Tätigkeit im Rettungsdienst vergleichbarAusschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen von weniger als drei Monaten unwirksam

LAG Köln, Urteil vom 05.06.2020 - Aktenzeichen 10 Sa 38/20

DRsp Nr. 2021/934

Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlages von 25% Bei veränderter Belastung Reduzierung oder Erhöhung des Zuschlages wirksam Zeitungszusteller nicht mit Tätigkeit im Rettungsdienst vergleichbar Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen von weniger als drei Monaten unwirksam

Die Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages ist Ausdruck des Wahlrechtes für den Ausgleich von Tätigkeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.08.2019 - 10 Ca 8838/18 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die von der Klägerin als Zeitungszustellerin zu verrichtende Nachtarbeit im Zeitraum von Januar 2015 bis November 2018.

Die Klägerin ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 1.10.2008 als Zeitungszustellerin beschäftigt. Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses ist der schriftliche Arbeitsvertrag vom 26.04.2009.

Die Beklagte ist ein Zustellbetrieb und stellt die Zeitungstitel der M D R (K -S , K R , E ) in ihrem Zustellterritorium an die jeweiligen Abonnenten zu. Bei der Beklagten sind ca. 1.050 Zusteller beschäftigt. In ihrem Betrieb ist ein Betriebsrat gebildet.