Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.06.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die vom Kläger als Zeitungszusteller zu verrichtende Nachtarbeit im berufungsrelevanten Zeitraum von Dezember 2015 bis März 2019.
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