LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.01.2016
2 Sa 292/15
Normen:
EStG § 3b Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 19.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3545/14

Angemessener Nachtzuschlag für Lkw-Fahrer im Fernverkehr

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.01.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 292/15

DRsp Nr. 2016/8203

Angemessener Nachtzuschlag für Lkw-Fahrer im Fernverkehr

1. Nach § 6 Abs. 5 ArbZG hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen; ist das Arbeitsverhältnis der Parteien beendet, kommt ausschließlich die Zahlung eines Zuschlags in Betracht. 2. In welcher Weise die Ausgleichsleistung Inhalt des Arbeitsvertrags wird, ist dem Arbeitgeber überlassen; von einer pauschalen Abgeltung kann nur ausgegangen werden, wenn der Arbeitsvertrag hierfür konkrete Anhaltspunkte enthält (indem etwa zwischen der Grundvergütung und dem zusätzlichen Nachtarbeitszuschlag unterschieden wird) oder zumindest ein Bezug zwischen der zu leistenden Nachtarbeit und der Lohnhöhe hergestellt wird, da gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG der für geleistete Nachtarbeit geschuldete Zuschlag "auf" das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren ist.