LAG Köln - Urteil vom 05.06.2020
10 Sa 385/19
Normen:
BGB § 305;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 8579/18

Angemessener Nachtarbeitszuschlag für ZeitungszustellerVoller Nachtarbeitszuschlag für ZeitungszustellerVertragliche Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen von weniger als drei Monaten unwirksam

LAG Köln, Urteil vom 05.06.2020 - Aktenzeichen 10 Sa 385/19

DRsp Nr. 2020/17049

Angemessener Nachtarbeitszuschlag für Zeitungszusteller Voller Nachtarbeitszuschlag für Zeitungszusteller Vertragliche Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen von weniger als drei Monaten unwirksam

Die Zustellung von Zeitungen zur Nachtzeit rechtfertigt die Zahlung des vollen Nachtarbeitszuschlags. Eine Minderung wegen leichter Tätigkeit oder nicht zwingender flächendeckender Versorgung in der Nacht mit Blick auf die Pressefreiheit ist nicht angezeigt.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.06.2019 - 18 Ca 8579/18 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die von der Klägerin als Zeitungszustellerin zu verrichtende Nachtarbeit im Zeitraum von Januar 2015 bis Oktober 2018.

Die Klägerin ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem April 2006 als Zeitungszustellerin beschäftigt. Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses ist der schriftliche Arbeitsvertrag vom 27.04.2006.

1. 2.