LAG Köln - Urteil vom 28.06.2006
7 Sa 1506/05
Normen:
BGB § 315 Abs. 1 ; GewO § 106 Abs. 1 ; SGB IX § 81 Abs. 4 Nr. 4 ;
Fundstellen:
AuR 2007, 143
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 7 (21) Ca 4734/04 - 24.08.2005,

Angemessene Ausübung des Weisungsrechts bei medizinisch begründeter Nachtschichtbefreiung einer Fahrdienstleiterin

LAG Köln, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen 7 Sa 1506/05

DRsp Nr. 2007/1032

Angemessene Ausübung des Weisungsrechts bei medizinisch begründeter Nachtschichtbefreiung einer Fahrdienstleiterin

»1. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, sein Weisungsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen auszuüben, kann es erfordern, eine im Schichtdienst tätige Fahrdienstleiterin eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens von Nachtarbeit zu befreien, wenn dies aus objektiver medizinischer Sicht aufgrund ihres stark angeschlagenen Gesundheitszustands wünschenswert erscheint.2. Dies gilt umso mehr, wenn die Schichtdienstgestaltung des Arbeitgebers nicht dem aktuellen Standard arbeitsmedizinischer Erkenntnisse entspricht.«

Normenkette:

BGB § 315 Abs. 1 ; GewO § 106 Abs. 1 ; SGB IX § 81 Abs. 4 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in erster Linie darum, ob die Klägerin aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Anspruch darauf hat, nicht mehr im Schichtdienst oder jedenfalls nicht nachts zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens eingesetzt zu werden.