Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 21. September 2011 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche für den Zeitraum Februar bis August 2011.
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