LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.03.2013
5 Sa 1720/11
Normen:
BGB § 280; SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr 4;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 21.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 157/11

Angebot leidensgerechter ArbeitAnnahmeverzug des ArbeitgebersAngebotene Tätigkeit stellt nicht geschuldete Arbeitsleistung darSchadenersatzanspruch des Arbeitnehmers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 1720/11

DRsp Nr. 2013/24390

Angebot leidensgerechter ArbeitAnnahmeverzug des ArbeitgebersAngebotene Tätigkeit stellt nicht geschuldete Arbeitsleistung darSchadenersatzanspruch des Arbeitnehmers

Kann der Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben ist, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 S. 1 GewO wirksam zugewiesene Tätigkeit aus in einer Person liegenden Gründen nicht mehr ausüben, aber eine andere, im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung liegende Tätigkeit verrichten, ist das Angebot einer "leidensgerechten Arbeit" ohne Belang, solange der Arbeitgeber nicht durch eine Neuausübung seines Direktionsrechts diese zu der im Sinne des § 294 BGB zu bewirkenden Arbeitsleistung bestimmt hat.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 21. September 2011 - 2 Ca 157/11 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280; SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche für den Zeitraum Februar bis August 2011.