Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26. August 2020, Az.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird einschließlich der Hilfsanträge vom 4. März 2021 zurückgewiesen.
2.Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 40 % und die Beklagte 60 % zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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