ArbPlSchG § 6; SVG § 5; SVG § 8; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 559 Abs. 1; Tarifvertrag für die Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV) § 16; Tarifvertrag für die Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV) § 17 Abs. 3; Tarifvertrag für die Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV) § 22 Abs. 3 S. 1; Tarifvertrag für die Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV) § 23 Abs. 2 S. 1; Tarifvertrag für die Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV) § 34 Abs. 1 S. 2 Abs. 2 S. 1; Tarifvertrag für die Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV) § 34 Abs. 3; Tarifvertrag zum Studiengang Diplomverwaltungswirt/Diplomverwaltungswirtin - Fachrichtung Rentenversicherung - (TV DiplVw-TgDRV) § 5 Abs. 2 S. 1; Tarifvertrag zum Studiengang Diplomverwaltungswirt/Diplomverwaltungswirtin - Fachrichtung Rentenversicherung - (TV DiplVw-TgDRV) § 6 Unterabs. 1; Tarifvertrag zum Studiengang Diplomverwaltungswirt/Diplomverwaltungswirtin - Fachrichtung Rentenversicherung - (TV DiplVw-TgDRV) § 6 Unterabs. 3; Vergütungstarifvertrag für Studierende im Studiengang Diplomverwaltungswirt/Diplomverwaltungswirtin § 1; Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten der Deutschen Rentenversicherung (TV Prakt-DRV) § 1 Abs. 2;
Fundstellen:
AP TV-L § 16 Nr. 14
BAGE 165, 36
BB 2019, 819
EzA-SD 2019, 14
NZA-RR 2019, 271
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 10.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 801/17
ArbG Berlin, vom 08.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 4655/17
Anforderungen an früher erworbene Berufserfahrungen als anrechnungsfähige einschlägige Berufserfahrung für die aktuelle BeschäftigungGesetzlicher Nachteilsausgleich für durch den Wehrdienst bedingte spätere Begründung eines ArbeitsverhältnissesAnrechnung von Berufs- oder Betriebszugehörigkeit als Ausgleich für den durch den Wehrdienst eingetretenen ZeitablaufRegelungsmacht der Tarifvertrags- oder Arbeitsvertragsparteien für die Kriterien der Berufserfahrung
BAG, Urteil vom 17.01.2019 - Aktenzeichen 6 AZR 585/17
DRsp Nr. 2019/4882
Anforderungen an früher erworbene Berufserfahrungen als anrechnungsfähige einschlägige Berufserfahrung für die aktuelle BeschäftigungGesetzlicher Nachteilsausgleich für durch den Wehrdienst bedingte spätere Begründung eines ArbeitsverhältnissesAnrechnung von Berufs- oder Betriebszugehörigkeit als Ausgleich für den durch den Wehrdienst eingetretenen ZeitablaufRegelungsmacht der Tarifvertrags- oder Arbeitsvertragsparteien für die Kriterien der Berufserfahrung
1. Über die Ergänzungsnorm des § 8SVG werden Wehrdienstzeiten des Beschäftigten oder Zeiten einer nach § 5SVG geförderten Maßnahme weder als einschlägige Berufserfahrung iSd. § 16 Abs. 2 TV-TgDRV noch als ununterbrochene Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei seinem Arbeitgeber iSd. § 16 Abs. 4 TV-TgDRV fingiert.2. § 8SVG stellt auf einen reinen Zeitablauf ab. Setzt eine Anspruchsnorm hingegen darüber hinaus anderweitige Qualifikationsmerkmale, wie beispielsweise eine tatsächliche Tätigkeit in der durch die Merkmale einer bestimmten Entgeltgruppe näher definierten qualifizierten Art und Weise, voraus, geht seine Anwendung insoweit ins Leere.Orientierungssätze:
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