I. Auf die Hauptberufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten wird das am 09.03.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin (
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen dem Beklagten zur Last.
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