LAG Hamm - Beschluss vom 23.03.2015
14 Ta 121/15
Normen:
§ 120 Abs. 4 ZPO a. F.; § 120a Abs. 1 ZPO; § 172 Abs. 1 ZPO;
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 30.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 435/14

Anforderungen an die Zustellung einer Aufforderung zur Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe für mehrere Verfahren

LAG Hamm, Beschluss vom 23.03.2015 - Aktenzeichen 14 Ta 121/15

DRsp Nr. 2015/8268

Anforderungen an die Zustellung einer Aufforderung zur Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe für mehrere Verfahren

Die Zustellung einer Aufforderung zur Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren ist nicht ordnungsgemäß, wenn sie lediglich in einem von mehreren Prozesskostenhilfeverfahren einer Partei erfolgt und aus dem Inhalt der Aufforderung und weiteren zugestellten Schreiben des Gerichts nicht deutlich wird, dass die Nachprüfung in allen Verfahren erfolgen soll.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 30. Januar 2015 (1 Ca 435/14) aufgehoben.

Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23. Juli 2014 bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 120 Abs. 4 ZPO a. F.; § 120a Abs. 1 ZPO; § 172 Abs. 1 ZPO;

Gründe

I.