In dem Rechtsstreit (...)
wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 21.Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.12.2017 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht für die Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen.
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