Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. August 2019 -
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Juli 2018 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe des betrieblichen Altersruhegeldes der Klägerin.
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