Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014 - 11 Ca 9036/13 2 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Beklagte betreibt ein Versicherungsunternehmen und beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer. Der am xxxxxxxx geborene, ledige Kläger ist seit 1. April 2001 als Leiter Field Account zu einer Bruttomonatsvergütung von 5045 € bei der Beklagten beschäftigt.
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