LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.01.2015
16 Sa 1104/14
Normen:
BetrV § 102;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 05.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 9036/13

Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats über eine beabsichtigte Kündigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.01.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 1104/14

DRsp Nr. 2016/13651

Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats über eine beabsichtigte Kündigung

Orientierungssätze: Nach dem Grundsatz der subjektiven Determination hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat diejenigen Gründe mitzuteilen, die aus seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014 - 11 Ca 9036/13 2 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrV § 102;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.

Die Beklagte betreibt ein Versicherungsunternehmen und beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer. Der am xxxxxxxx geborene, ledige Kläger ist seit 1. April 2001 als Leiter Field Account zu einer Bruttomonatsvergütung von 5045 € bei der Beklagten beschäftigt.