I.
Die Beteiligten streiten über eine Versetzung.
Die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin ist das Zentralinstitut des genossenschaftlichen Finanzsektors. Sie beschäftigt in ihrem Betrieb in A regelmäßig etwa 3.000 Arbeitnehmer, die von dem antragstellenden Betriebsrat repräsentiert werden. Die Arbeitgeberin schloss mit dem im Unternehmen gebildeten Gesamtbetriebsrat die Gesamtbetriebsvereinbarung Auswahlrichtlinien (nachfolgende GBV), die unter anderem folgende Regelungen enthält:
"§ 2 Stellenausschreibungen
2.1 Um allen Mitarbeitern gleiche Chancen zu ermöglichen, sind alle zu besetzenden Stellen im Hause der B AG auszuschreiben.
...
§ 4 Auswahlrichtlinien
Liegt mehr als eine Bewerbung auf eine zu besetzende Stelle vor, sind bei der Auswahl folgende Kriterien zu beachten:
4.1. Fachliche Eignung
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