LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.05.2014
4 TaBV 220/13
Normen:
BetrVG § 99; ArbGG § 89;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 21 BV 268/13

Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats hinsichtlich einer beabsichtigten Stellenbesetzung

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.05.2014 - Aktenzeichen 4 TaBV 220/13

DRsp Nr. 2015/12402

Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats hinsichtlich einer beabsichtigten Stellenbesetzung

Die Unterrichtung des Betriebsrats über die Auswahl unter mehreren Bewerbern für die beabsichtigte Besetzung einer Stelle muss eine umfassende Erläuterung der Auswahlentscheidung unter Abwägung der relevanten Auswahlkriterien enthalten. Ist dies nicht der Fall, kommt die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nicht in Betracht.

Normenkette:

BetrVG § 99; ArbGG § 89;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über eine Versetzung.

Die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin ist das Zentralinstitut des genossenschaftlichen Finanzsektors. Sie beschäftigt in ihrem Betrieb in A regelmäßig etwa 3.000 Arbeitnehmer, die von dem antragstellenden Betriebsrat repräsentiert werden. Die Arbeitgeberin schloss mit dem im Unternehmen gebildeten Gesamtbetriebsrat die Gesamtbetriebsvereinbarung Auswahlrichtlinien (nachfolgende GBV), die unter anderem folgende Regelungen enthält:

"§ 2 Stellenausschreibungen

2.1 Um allen Mitarbeitern gleiche Chancen zu ermöglichen, sind alle zu besetzenden Stellen im Hause der B AG auszuschreiben.

...

§ 4 Auswahlrichtlinien

Liegt mehr als eine Bewerbung auf eine zu besetzende Stelle vor, sind bei der Auswahl folgende Kriterien zu beachten:

4.1. Fachliche Eignung

- Relevante Erfahrung im Geschäftsfeld