Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Juli 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungswert: 228.371 €.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz wegen behaupteter Pflichtverletzungen aus einem Architektenvertrag - Planung und Bauaufsicht - in Anspruch.
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