BAG - Urteil vom 28.09.2016
7 AZR 377/14
Normen:
BGB § 625;
Fundstellen:
AP TzBfG § 15 Nr. 9
EzA-SD 2016, 6
NZA 2017, 55
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 08.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 766/13
ArbG Frankfurt/Main, vom 07.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 8501/12

Anforderungen an die RevisionsbegründungUmfang der Darlegungslast im ArbeitsgerichtsprozessStillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf einer BefristungKenntnis des Vertragsarbeitgebers über Weiterarbeit des Leiharbeitnehmers nach Befristungsablauf

BAG, Urteil vom 28.09.2016 - Aktenzeichen 7 AZR 377/14

DRsp Nr. 2016/19662

Anforderungen an die Revisionsbegründung Umfang der Darlegungslast im Arbeitsgerichtsprozess Stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf einer Befristung Kenntnis des Vertragsarbeitgebers über Weiterarbeit des Leiharbeitnehmers nach Befristungsablauf

Orientierungssätze: 1. Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Arbeitgeber iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG ist nicht jeder Vorgesetzte, sondern der Arbeitgeber selbst. Seiner Kenntnis steht die Kenntnis der zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreter gleich.