LAG Rheinland-Pfalz, vom 03.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 561/14
ArbG Ludwigshafen, vom 18.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1111/14
Anforderungen an die Revisionsbegründung im UrteilsverfahrenArbeitsverträge als VerbraucherverträgeUnangemessene Benachteiligung durch Vertragsbedingungen in Verbraucherverträgen
BAG, Urteil vom 10.05.2016 - Aktenzeichen 9 AZR 434/15
DRsp Nr. 2016/15191
Anforderungen an die Revisionsbegründung im UrteilsverfahrenArbeitsverträge als VerbraucherverträgeUnangemessene Benachteiligung durch Vertragsbedingungen in Verbraucherverträgen
1. Nach § 72 Abs. 5ArbGG i.V.m. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2ZPO gehört zum notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe. Bei Sachrügen sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergeben soll. Die Revisionsbegründung hat sich mit den tragenden Gründen des Berufungsurteils auseinanderzusetzen. Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung.2. Nach § 310 Abs. 3 Nr. 2BGB ist § 307BGB bei Verbraucherverträgen auf vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann anzuwenden, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte. Arbeitsverträge sind Verbraucherverträge i.S.v. § 310 Abs. 3BGB.
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