Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 27. August 2013 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Versorgungsbezüge des Klägers.
Der ... 1941 geborene Kläger war Dienstordnungsangestellter der Krankenkasse der A A.
Das Dienstordnungsverhältnis ist ein besonderer Status zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnis im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung. Im Gegensatz zu Beamten werden Dienstordnungsangestellte nicht ernannt, sondern durch einen Dienstvertrag angestellt. Dienstordnungsangestellte sind privatrechtlich angestellt. Bestandteil ihres Dienstvertrages ist jedoch eine Dienstordnung, die auf das jeweilige Beamtenrecht verweist.
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