LAG Düsseldorf, vom 26.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 TaBV 56/20
ArbG Düsseldorf, vom 25.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 26/20
Anforderungen an die RechtsbeschwerdebegründungRechtsmittelbefugnis im BeschlussverfahrenZwingende Verkündung arbeitsgerichtlicher Beschlüsse in öffentlicher SitzungMindestanforderungen an einen wirksamen arbeitsgerichtlichen BeschlussNotwendiges Verkündungserfordernis bei Entscheidung ohne Anhörung der BeteiligtenKeine Heilung eines Verkündungsmangels durch Rügeverzicht der Beteiligten
BAG, Beschluss vom 17.08.2022 - Aktenzeichen 7 ABR 3/21
DRsp Nr. 2023/592
Anforderungen an die RechtsbeschwerdebegründungRechtsmittelbefugnis im BeschlussverfahrenZwingende Verkündung arbeitsgerichtlicher Beschlüsse in öffentlicher SitzungMindestanforderungen an einen wirksamen arbeitsgerichtlichen BeschlussNotwendiges Verkündungserfordernis bei Entscheidung ohne Anhörung der BeteiligtenKeine Heilung eines Verkündungsmangels durch Rügeverzicht der Beteiligten
Orientierungssätze:1. Im Beschlussverfahren folgt die Rechtsmittelbefugnis grundsätzlich der Beteiligtenbefugnis. Ist streitig, ob der rechtsbeschwerdeführende Gesamtbetriebsrat existiert, wird dessen Beteiligtenfähigkeit für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde unterstellt (Rn. 14).2. Arbeitsgerichtliche Beschlüsse sind auch dann zu verkünden, wenn nach § 83 Abs. 4 Satz 3 ArbGG ohne mündliche Anhörung der Beteiligten entschieden wird. Die Verkündung des Beschlusses hat in öffentlicher Sitzung zu erfolgen (Rn. 22 f.).
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