I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Juli 2015 -
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristgemäße Kündigung der Beklagten vom 9. Februar 2015 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 707,88 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den jeweiligen Teilbetrag von 353,94 EUR seit dem 28. Mai 2015 und dem 28. Juni 2015 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 85% und die Beklagte zu 15%, die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 11.435,88 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
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