LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.11.2015
10 Sa 1700/15
Normen:
KSchG § 17 Abs. 3a;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 1897/15

Anforderungen an die Konsultation mit dem Betriebsrat bei einer Massenentlassung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 10 Sa 1700/15

DRsp Nr. 2016/5817

Anforderungen an die Konsultation mit dem Betriebsrat bei einer Massenentlassung

Die Konsultation mit dem Betriebsrat ist bei einer Massenentlassung nur dann ordnungsgemäß, wenn in einem faktisch abhängigen Unternehmen nicht nur die vorgründigen Gründe, sondern die Hintergründe ausführlich mitgeteilt werden.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. Juli 2015 - 18 Ca 1897/15 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 5.109,57 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 17 Abs. 3a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung sowie hilfsweise über die Zahlung eines Nachteilsausgleichs.

1.

Die Klägerin ist 49 Jahre alt, verheiratet gegenüber zwei Kindern unterhaltspflichtig. Sie ist seit dem 1. April 1992 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Angestellte im Bereich Check-In und Pasco (Vorbereitung und edv-mäßige Aufarbeitung der erforderlichen Daten) und auf dem Flughafen T. in Berlin in Teilzeit (25 Wochenstunden) mit einem Bruttomonatseinkommen in Höhe von 1.703,19 EUR beschäftigt.