I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. Juli 2015 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 5.109,57 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung sowie hilfsweise über die Zahlung eines Nachteilsausgleichs.
1.
Die Klägerin ist 49 Jahre alt, verheiratet gegenüber zwei Kindern unterhaltspflichtig. Sie ist seit dem 1. April 1992 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Angestellte im Bereich Check-In und Pasco (Vorbereitung und edv-mäßige Aufarbeitung der erforderlichen Daten) und auf dem Flughafen T. in Berlin in Teilzeit (25 Wochenstunden) mit einem Bruttomonatseinkommen in Höhe von 1.703,19 EUR beschäftigt.
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