Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10.8.2018 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Einzelrichter - vom 12.7.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird für beide Instanzen auf jeweils bis zum 3.000,00 € festgesetzt.
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