Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 31. Januar 2014 - Aktenzeichen
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 31. Januar 2014 - Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|