LAG Köln - Urteil vom 27.01.2016
11 Sa 597/15
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8245/14

Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen einer Überstundenvergütung

LAG Köln, Urteil vom 27.01.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 597/15

DRsp Nr. 2016/10188

Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen einer Überstundenvergütung

Einzelfall

Eine Klage auf Zahlung einer Überstundenvergütung ist unzulässig, wenn sie den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht hinreichend bestimmbar beschreibt. Dies ist etwa der Fall, wenn der Kläger für die einzelnen Arbeitstage Beginn und Ende der Arbeitszeit "abzüglich 0,5 Stunden Pause" zugrunde legt, jedoch offen bleibt, welche der Stunden arbeitsvertraglich geschuldete Normalarbeitszeit darstellen und für welche konkreten Stunden er Mehrarbeit reklamiert bzw. in welchen Zeiten er eine Arbeitspause eingelegt hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.04.2015 - 1 Ca 8245/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch über die Vergütung von Mehrarbeit für die Zeit vom 16.05.2011 bis 06.06.2013.