Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2015-
I. Der Kläger hat mit der Klage vom 13.01.2015 eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zwecke der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht. Die Abschnitte E bis J des Formulars hat er nicht ausgefüllt und zum Beleg seiner Bedürftigkeit einen Änderungsbescheid des Jobcenters R vom 22.11.2014 über den Bezug von Leistungen nach dem
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