Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 2. August 2017 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Parteien streiten in der Beschwerdeinstanz über die Frage, ob das Arbeitsgericht einen Antrag des Klägers auf Erlass eines zweiten Versäumnisurteils zu Recht zurückgewiesen hat.
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