I. Arbeitsgericht Frankfurt/M. - Urteil vom 17. Oktober 1994 - 14 Ca 2534/93 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Hessisches Landesarbeitsgericht - Teilurteil vom 22. Januar 1996 - 11 Sa 1870/94 , vom - Vorinstanzaktenzeichen
Anforderungen an die Betriebsratsanhörung
BAG, Urteil vom 06.02.1997 - Aktenzeichen 2 AZR 265/96
DRsp Nr. 1997/4024
Anforderungen an die Betriebsratsanhörung
»1. Die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1BetrVG bedarf auch dann nicht der Schriftform bzw. der Übergabe vorhandener schriftlicher Unterlagen, wenn der Kündigungssachverhalt ungewöhnlich komplex ist.2. Im Kündigungsschutzprozeß sind auch solche Tatsachen verwertbar, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Anhörungsverfahren erst auf Nachfrage mitteilt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber vor der Kündigung nochmals die Frist des § 102 Abs. 2BetrVG bzw. die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats abwartet.«