Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.05.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die Klägerin, die die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hat, war bei der Beklagten über sieben Jahre im sog. Examinatoriumsbüro beschäftigt, bis ihre Stelle aufgrund einer Umstrukturierung zum 30.06.2014 entfiel.
Am 24.04.2014 stellte die Klägerin einen Antrag auf Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit - Agentur Braunschweig-Goslar - einen Antrag auf Gleichstellung einem schwerbehinderten Menschen. Diesem wurde durch Bescheid vom 29.08.2014 rückwirkend ab dem 24.04.2014 stattgegeben (Bl. 7 d. A.).
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