Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2014 in Sachen18 Ca 2606/14 abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.473,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.04.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 10 % und der Beklagte 90 % zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um restliche Zahlungsforderungen des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
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