Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2017 -
Die Anträge werden insgesamt zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Unterrichtung des antragstellenden Betriebsrats bei personellen Veränderungen leitender Angestellter im Sinne von § 105 BetrVG.
Das Arbeitsgericht traf auf Antrag des Betriebsrats mit Beschluss vom 05. Oktober 2012 -
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