Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. November 2012 - 10 TaBV 47/12 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitszeit.
Die Arbeitgeberin betreibt den Flughafen Köln/Bonn. Antragsteller ist der für die Mitarbeiter des Bodenverkehrsdienstes errichtete Betriebsrat.
Die Arbeitgeberin wendet auf die Arbeitsverhältnisse der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer den TVöD für den Dienstleistungsbereich Flughäfen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TvöD-F) vom 7. Februar 2006 in seiner jeweiligen Fassung an.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|