Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 29. November 2011 -
Die Parteien streiten im Einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, den Kläger regelmäßig mehr als 40 Stunden verteilt auf sieben aufeinander folgende Tage im Untenehmen zu beschäftigen.
Die Verfügungsbeklagte (künftig: Beklagte) ist ein Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie. Der Verfügungskläger (künftig: Kläger) ist bei ihr aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrags vom 7. März 2002 seit dem 18. März 2002 als Anlagenführer beschäftigt.
Ziff. 5 des Arbeitsvertrags regelt:
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