Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 26.01.2017 in Sachen
Auf die Anschlussberufung der Beklagten hin wird das o. a. Urteil des Arbeitsgerichts Bonn teilweise abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren um eine arbeitgeberseitige Änderungskündigung vom 18.08.2016.
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