Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. April 2013 - 6 Ca 7407/12 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Feststellung einer Schadensersatzpflicht der Beklagten dem Grunde nach.
Wegen des weiteren erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verwiesen (Bl. 80 - 83 d. A.).
Der Kläger hat beantragt,
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