Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2016 - 18 Sa 1738/15 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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