Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 27. Juni 2019, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund mehrerer außerordentlicher und ordentlicher verhaltensbedingten Kündigungen sowie über Urlaubsabgeltung.
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