Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Restvergütung aus beendetem Arbeitsverhältnis und im Zusammenhang damit um die Verrechnung von Fehlzeiten auf einem Arbeitszeitkonto durch die Beklagte.
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