Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 02. Oktober 2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer Versetzung.
Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt ein Logistikunternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern. Der Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Betriebsrat) repräsentiert die im Betrieb A beschäftigten Arbeitnehmer/innen.
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