LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.05.2014
5 TaBV 215/13
Normen:
BetrVG § 99; BetrVG § 101;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 02.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 10/13

Anforderungen an die Begründung einer Versetzung gegenüber dem Betriebsrat

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.05.2014 - Aktenzeichen 5 TaBV 215/13

DRsp Nr. 2015/2317

Anforderungen an die Begründung einer Versetzung gegenüber dem Betriebsrat

Stellt der Arbeitgeber bei der Begründung einer Stellenbesetzung auf einen Vergleich des erfolgreichen mit den übrigen Bewerbern ab, so ist im Rahmen der Unterrichtung des Betriebsrats eine vergleichende Darstellung geboten. Die Beurteilung, der erfolgreiche Bewerber habe "den mit Abstand nachhaltigsten Eindruck" hinterlassen, stellt lediglich eine pauschalierende Gesamtbewertung dar, die hierzu nicht geeignet ist.

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 02. Oktober 2013 - 2 BV 10/13 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99; BetrVG § 101;

Gründe:

A

Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer Versetzung.

Die Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt ein Logistikunternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern. Der Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Betriebsrat) repräsentiert die im Betrieb A beschäftigten Arbeitnehmer/innen.