Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. März 2010 -
I. Der Rechtsbeschwerdeführer und Kläger des Hauptsacheverfahrens (im Folgenden: Kläger) begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung einer Rechtsanwältin zur Durchführung einer Berufung.
Der Kläger ist Rechtsanwalt. In seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des F nahm er dessen Arbeitgeberin (im Folgenden: Beklagte) auf Zahlung pfändbarer Anteile am Arbeitseinkommen für die Zeit von März 2006 bis Juli 2009 in Höhe von insgesamt 49.286,40 Euro in Anspruch.
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