LAG Baden-Württemberg, vom 12.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 21 TaBV 6/13
ArbG Stuttgart, vom 06.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 BV 78/13
Anforderungen an die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen BeschlussverfahrenBinnenstreitigkeiten zwischen Betriebsrat und Betriebsratsmitgliedern
BAG, Beschluss vom 07.06.2016 - Aktenzeichen 1 ABR 30/14
DRsp Nr. 2016/16408
Anforderungen an die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen BeschlussverfahrenBinnenstreitigkeiten zwischen Betriebsrat und Betriebsratsmitgliedern
Einzelne Mitglieder des Betriebsrats können im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht klären lassen, ob der jeweilige Leiter der Betriebsratssitzung das Abstimmungsverhalten anderer Betriebsratsmitglieder zutreffend gewürdigt und in der Folge die nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Mehrheit der Stimmen richtig festgestellt hat. Hierfür fehlt ihnen die erforderliche Antragsbefugnis.Orientierungssätze:1. Einzelne Mitglieder des Betriebsrats können gegenüber dem Betriebsrat die Unwirksamkeit eines Beschlusses oder die Rechtswidrigkeit dessen Handelns nicht unabhängig von einem Eingriff in eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte geltend machen.2. Bei der Abstimmung über einen vom Betriebsrat zu fassenden Beschluss steht einem Mitglied des Betriebsrats keine eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition darauf zu, von der Sitzungsleitung die Beachtung eines von ihm für zutreffend gehaltenen Verfahrens zur Feststellung der Stimmenmehrheit zu verlangen.
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