Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni 2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Änderungskündigung sowie um den Anspruch des Klägers auf Weiterbeschäftigung als Kellner.
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