Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.11.2016 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um die Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen, während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit ausgesprochenen Kündigung vom 01.07.2016.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Bonn dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.11.2016 Bezug genommen.
Das arbeitsgerichtliche Urteil wurde dem Kläger am 12.12.2016 zugestellt. Die Berufung des Klägers ist am 11.01.2017 und die Berufungsbegründung am 09.02.2017 beim Landesarbeitsgericht eingegangen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|