Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.06.2011, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung der Beklagten beendet worden ist.
Der 1968 geborene Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 23.04.2008 seit dem 16.07.1990 als "Laborwerker Compounding Materialentwicklung" beschäftigt, zuletzt gegen eine Bruttomonatsvergütung von 2.625,00 Euro.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|