Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 26.11.2015 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger 12.915,90 € nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 06.12.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.915,90 € festgesetzt.
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