1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 24.07.2019 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin macht Ansprüche auf Ersatz materiellen Schadens und Schmerzensgeld wegen einer behaupteten fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung durch den Beklagten im Zeitraum von März 2006 bis Frühjahr 2011 geltend. Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils Bezug genommen.
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