Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.01.2018 - Az.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer schriftlichen Kündigung, deren Zugang streitig ist.
Der 31 Jahre alte Kläger war seit dem 01.05.2016 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Sein monatliches Bruttogehalt betrug 3.400,00 €. Wegen der weiteren Arbeitsbedingungen wird auf den Anstellungsvertrag der Parteien vom 29.03.2016 (Blatt 6 ff. der Akte) Bezug genommen. Die Beklagte produziert und vertreibt industrielle Kühlartikel, insbesondere an Tankstellen und Gastronomiebetriebe.
1. 2. a) b)
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|