Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Über die Beschwerde können die Berufsrichter des Fachsenats wegen der Eilbedürftigkeit der Sache ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter und ohne vorhergehende Durchführung einer mündlichen Anhörung der Beteiligten entscheiden (§
Die im Beschwerdeverfahren weiterverfolgten Anträge,
"1.) 2.) 3.)
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