LAG Chemnitz - Urteil vom 19.02.2001
2 Sa 624/00
Normen:
ZPO § 940 ;

Anforderungen an den Verfügungsgrund einer sog. Befriedigungsverfügung, mit der eine Gewerkschaft das Unterlassen der Anwendung untertariflicher Vereinbarungen (betriebliches Bündnis für Arbeit) zu erzwingen sucht.

LAG Chemnitz, Urteil vom 19.02.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 624/00

DRsp Nr. 2002/15262

Anforderungen an den Verfügungsgrund einer sog. Befriedigungsverfügung, mit der eine Gewerkschaft das Unterlassen der Anwendung untertariflicher Vereinbarungen (betriebliches "Bündnis für Arbeit") zu erzwingen sucht.

»1. Die Ausbringung einer einstweiligen Verfügung einer Gewerkschaft gegen einen Arbeitgeber zur Abwehr von Eingriffen in die kollektive Koalitionsfreiheit entsprechend § 1004 BGB ist zulässig. 2. Zu den Anforderungen an den Verfügungsgrund einer sog. Befriedigungsverfügung, mit der eine Gewerkschaft das Unterlassen der Anwendung untertariflicher Vereinbarungen (betriebliches "Bündnis für Arbeit") zu erzwingen sucht.«

Normenkette:

ZPO § 940 ;